Verkehrsrechtsschutz
Recht auf der Straße
Ein Unfall kann schon durch eine kleine Unachtsamkeit eines Verkehrsteilnehmers verursacht werden. In der Folge kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten darüber, wer die Schuld trägt. Mit der Kfz-Rechtsschutzversicherung von ALLRECHT haben Sie im Zweifelsfall die Möglichkeit, Ihre Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.
Ob Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen oder ein Fahrzeug fahren, das nicht auf Sie zugelassen ist – ALLRECHT bietet Ihnen den passenden Versicherungsschutz, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Sie haben die Wahl zwischen dem:
Die ALLRECHT bietet Versicherungsschutz für:
- Die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer angegebene natürliche oder juristische Person
- Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer oder Insassen aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie Autos, Motorräder, Mofas sowie als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen und Anhängern
- Berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen
- Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln
- Alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge
Die versicherten Leistungsbausteine der ALLRECHT umfassen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Wen schützt die ALLRECHT?
Die ALLRECHT bietet Schutz für folgende Personen:
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner (nicht im Single-Rechtsschutz)
- Die minderjährigen und die volljährigen Kinder. Letztere sofern sie nicht verheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherungsschutz besteht für den versicherten Personenkreis in folgenden Fällen:
- Im Straßenverkehrsbereich,
- Als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorrädern, Mofas und Anhängern,
- Als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
- Als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit im privaten Bereich,
- Als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
- Als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- Auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Kraftfahrzeuge.
Versicherte Leistungsbausteine umfassen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungen:
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Für welche Personen bietet die ALLRECHT Versicherung Schutz? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die im Versicherungsschein genannte Person und umfasst:
- den Straßenverkehrsbereich,
- das Eigentum, die Halter- und Erwerberstellung sowie den Verkauf der im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge oder Anhänger, einschließlich des Rechtsschutzes für berechtigte Fahrer und Insassen dieser Fahrzeuge. Der Versicherungsschutz für zusätzliche Fahrzeuge wird nur gewährt, wenn ein entsprechender Rechtsschutzantrag gestellt wurde. Es sollte beachtet werden, dass der Beitrag pro Fahrzeug erhoben wird.
- die Vermietung oder das Leasing von Landmotorfahrzeugen und Anhängern,
- die Nutzung fremder Kraftfahrzeuge als berechtigter Fahrer und Insasse, die nicht dem Versicherungsnehmer gehören,
- die Nutzung als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- den Rechtsschutz für berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge, einschließlich fremder Personen.
Welche Leistungsbausteine sind in der ALLRECHT Versicherung enthalten? Die Versicherten Leistungsbausteine umfassen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
- Steuer-Rechtsschutz,
- Sozial-Rechtsschutz,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten.
Welche Versicherten Leistungen bietet die ALLRECHT Versicherung an? Die Versicherten Leistungen umfassen:
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz,
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren.
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FAQs zum Verkehrschutz
Durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie geschützt, wenn ein Dritter berechtigte oder unberechtigte Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen Sie in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug geltend macht. Dies befreit Sie von Ansprüchen, die zum Beispiel vom Unfallgegner erhoben werden. Allerdings übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die Kosten, wenn Sie selbst gegen einen anderen Unfallbeteiligten Schadenersatz- oder andere Ansprüche geltend machen möchten. In diesem Fall kommt Ihre Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten auf.
Sie und Ihre beiden Begleiter wurden in einen schweren Unfall verwickelt, als ein LKW-Anhänger ins Schleudern geriet und Ihr Fahrzeug erfasste. Das Auto ist nun ein Totalschaden und alle drei Insassen haben schwere Verletzungen erlitten. Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, benötigen Sie die Unterstützung eines Anwalts.
Ein gutes Beispiel, um dies zu verdeutlichen, ist folgendes Szenario: Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben und der Käufer es ordnungsgemäß verschrottet hat, kann es dennoch passieren, dass Sie weiterhin aufgefordert werden, Kfz-Steuer zu zahlen. In diesem Fall müssen Sie sich gegen die Klage verteidigen.
Stellen Sie sich vor, dass Ihnen der Führerschein entzogen oder eingeschränkt werden soll. Um dagegen anzugehen, benötigen Sie die Hilfe eines Anwalts. Sie müssen sich in einem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht verteidigen, um den Entzug oder die Einschränkung Ihrer Fahrerlaubnis abzuwenden.
Sie benötigen den Strafrechtsschutz immer dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine fahrlässige Straftat begangen zu haben und Sie sich dagegen verteidigen müssen. Ein Beispiel wäre, wenn Sie angeklagt werden, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden, und Ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Verletzung der Rechtsregeln, die in der Regel mit einer Geldbuße geahndet wird. In einigen Fällen kann bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auch ein Fahrverbot verhängt werden. Angenommen, Sie haben eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen und erhalten einen Bußgeldbescheid. In diesem Fall droht eine Eintragung in die Verkehrssünderkartei und es ist erforderlich, dass Sie sich im Bußgeldverfahren gegen den Bescheid verteidigen.
Für Streitigkeiten, die aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen wie Verträgen oder Eigentumsstreitigkeiten bei beweglichen Sachen resultieren, benötigen Sie den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Ein Beispiel wäre, wenn Sie Ihren PKW-Motor überholen und reparieren lassen und dieser auf einer anschließenden Reise wieder ausfällt. In einem solchen Fall könnte eine andere Werkstatt den Motor erneut reparieren müssen. Falls die erste Werkstatt für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, aufgrund des Reparaturvertrages, könnten Sie sie möglicherweise auf Ersatz Ihres Schadens verklagen.